Der Bereich der Fingerkuppen enthält max. 4mm lange Metallstifte oder –zacken, um maximale Beschleunigung am Start zu gewährleisten
Das Tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht, Visiere sind als Bestandteil des Helmes erlaubt
Das Tragen der Rennschuh ist Pflicht (Rodelschuhe). Der Schuh besteht aus einer Sohle und einem Schaft, wobei die Schafthöhe (hinten gemessen) 110 bis 140 mm beträgt. Eine Verstärkung des Schuhs ist am Außenrist und im Knöchelbereich außen erforderlich.
Das Tragen eines Rennanzuges ist Pflicht. Für Rennanzüge dürfen nur noch textile Flächengebilde verwendet werden, deren Außenfläche nicht plastifiziert oder anderweitig versiegelt ist.
Der Rennrodel muss einkufenpaarig sein. Die Grundbestandteile des Rennrodels sind:
- 2 Kufen
- 2 Laufschienen
- Sitzmatte, Sitzschale
- 2 Böcke
Besteht der Bock aus zwei oder mehr Teilen, so müssen diese Teile fix verschraubt sein und
dürfen sich während der Fahrt nicht verstellen oder verändern.
Gewicht des Sportgerätes einschließlich des angebrachten Zubehörs:
- Einsitzer min. 21 kg max. 25 kg
- Doppelsitzer min. 25 kg max. 30 kg
Fehlendes oder erhöhtes Gewicht des Rennrodels (+/- 2 kg) kann beim Zusatzgewicht und dem Gewicht der Rennkleidung ausgeglichen werden. Das Zusatzgewicht wird am Körper getragen und darf nicht frei beweglich sein. Maximales Zusatzgewicht: Damen 10 kg, Herren 13 kg, Doppelsitzer 10 kg
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